sicherheitsmassnahmen in pandemiezeiten

  

Im Rahmen unserer ärztlichen Tätigkeit kümmert uns nicht wer Sie sind und woran Sie glauben. Die notwendigerweise einzuhaltenden Verhaltensregeln gelten für alle, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Ausrichtung, Religion, Ernährungsgewohnheiten, "Meinung" oder bevorzugter Kopfbedeckung. Sie gelten für Geimpfte und Ungeimpfte, und selbstverständlich auch für uns selbst.

 

 

Für immunologisch besonders schutzbedürftige Patientengruppen mit erhöhtem Risiko für eine Erkrankung mit komplikativem Verlauf vergeben wir gezielt Randtermine. Hierzu gehören vor allem:

  • Patienten unter Immunsuppression oder Chemotherapie
  • hochbetagte Mitmenschen
  • Menschen mit inkomplettem oder fehlendem Impfschutz (auch Genesene ohne Boosterimpfung)

 

Sollten Sie zu einer dieser Gruppen gehören, geben Sie dies bitte im Rahmen der Terminvergabe bekannt, da es uns sonst nicht möglich ist, die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen für Ihre Sicherheit (optimale Belüftung vor Ihren Besuch, Kontaktminimierung mit anderen Besuchern) zu treffen.

 

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Bis auf weiteres gilt also:

 

 

- Typischen Krankheitssymptome sind diese vor einem Besuch unbedingt abzuklären. Gerne bemühen uns um einen kurzfristigen Ersatztermin.

 

Typische Symptome einer COVID-19-Infektion wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn, Appetitlosigkeit oder akuter Leistungseinbruch müssen professionell über eine Teststraße oder den Hausarzt abgeklärt werden. 

Laientestungen in Apotheken, Einkaufszentren oder dem eigenen Wohnzimmer sind nicht treffsicher genug und dienen ausschließlich dem zufälligen Auffinden symptomfrei Infizierter. Auch verfügen Apotheken oder Supermärkte nicht über die notwendigen Schutzvorkehrungen, um symptomatische Fälle überhaupt testen zu können / dürfen!

 

 

- Das Gebäude darf nur mit FFP2-Maske ohne Ventil betreten werden. Diese ist während des gesamten Aufenthaltes bis zum Verlassen des Gebäudes zu tragen, auch im Wartebereich. 

 

Der Übertragungsweg von Covid-19 erfolgt überwiegend über Aerosole. Landläufig wird dies gerne mit einer "Tröpfcheninfektion" gleichgesetzt, dies ist aber nicht korrekt. Im Gegensatz zu einer reinen "Tröpfcheninfektion" verbleiben Aerosole über viele Stunden in der Raumluft. Es ist also gut möglich, sich auch in einem leeren Raum anzustecken. Sogar Infektionswege über Klimaanlagen und Lüftungssysteme wurden bereits zweifelsfrei nachverfolgt.

 

Unsere Ordination ist kein pandemieoptimierter Neubau, sondern Altbestand. Zwar sind wir um einen möglichst optimalen Luftaustausch bemüht, insbesondere im Wartebereich müssen wir allerdings baulich bedingt kleinere Kompromisse eingehen. Umso wichtiger ist es, dass Sie auch und gerade hier durchgehend Ihre Maske tragen - selbst wenn Sie alleine sind. Selbstverständlich sind wir um möglichst geringe Wartezeiten bemüht. 

 

FFP-2-Masken sind enganliegend über Mund UND Nase zu tragen. Eine rein rituelle Trageweise schützt weder Sie selbst noch Ihre Mitmenschen. Auch die meisten Modifikationen wie beispielsweise das Einreißen der Schweißnähte führen zu einem weitestgehenden Wirkungsverlust. Ein Wechsel ist täglich und nicht erst bei optisch sichtbarer starker Verschmutzung sinnvoll.

 

Sollten Sie Ihre Maske zu Hause vergessen haben oder sollte diese bereits beschädigt oder "gut eingetragen" sein, melden Sie dies noch vor Betreten des Gebäudes telefonisch - wir statten Sie aus unseren Beständen aus.

 

Masken mit Ausatemventil  schützen lediglich den Träger, nicht jedoch die Umgebung und sind daher als Mittel zur Pandemieeindämmung von vornherein gänzlich ungeeignet. Dank des deutlich höheren Preises dienen diese Modelle ausschließlich der Einkommensmehrung des Verkäufers. Das Ventil erleichtert nur das Ausatmen, verkleinert aber die Membranfläche, durch welche Sie einatmen. Dadurch behindert es sogar die Atmung, anstatt sie zu erleichtern.  

 

 

- Achten Sie auf Händehygiene. Auch in pandemiefreien Zeiten.

 

- Halten Sie ausreichend Abstand zu Ihren Mitmenschen.

 

- Ausnahmen zur Maskenpflicht sind ausschließlich in medizinisch begründeten Fällen zulässig. Dazu gehören schwere Erkrankungen der Atemwege, eine höhergradige intellektuelle Minderbegabung oder manche psychiatrischen Krankheitsbilder.

 

Aufgrund der zahlreichen immer noch in Umlauf befindlichen "Gefälligkeitsatteste" einiger inzwischen meist nicht mehr der zur Berufsausübung berechtigter Kollegen wird diese Einschätzung ausschließlich durch uns selbst getroffen. Eventuell bereits vorhandene Atteste sind hierfür nicht relevant.

Aus organisatorischen Gründen (spezielle Termine zur Kontaktminimierung) ist eine vorherige Absprache durch Sie (oder Ihre Betreuer) unabdingbar. Da wir rein auf Terminbasis arbeiten erlauben wir uns, bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben die verlorene Arbeitszeit in Rechnung stellen. 

 

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Unsere eigene Begeisterung den inzwischen schon viel zu lange vorherrschenden Einschränkungen gegenüber hält sich in mindestens ebenso engen Grenzen wie die Ihre. Eine gezielte Eskalation der Lage durch Ignorieren und Verweigerung bringt uns der Annäherung an die frühere "Normalität" jedoch nicht näher, denn nicht erst seit Ankunft der "neuen Virusvarianten" bietet auch eine durchgemachte Infektion nicht den bestmöglichen Schutz. Das ist keine "Meinung", sondern eine messbare Tatsache.

 

Nur gemeinsam schaffen wir es, gesund zu bleiben und den völligen Kollaps eines funktionierenden, solidarisch getragenen Gesundheitssystems für alle zu verhindern. Maßnahmen können immer nur so gut sein wie ihre Durchführung. Es hängt von uns allen ab. Darum:

 

  • Bleiben Sie gesund.
  • Tragen Sie Maske und Verantwortung.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich aus seriösen Quellen.
  • Lassen Sie sich impfen.

 

Und glauben Sie nicht alles, was laut ist oder in den sozialen Medien geteilt wird.