Wahlarzt und Abrechnung

Wir sind in unserer Ordination ausschließlich als Wahlarzt / Wahlärztin bzw Wahltherapeutin tätig. Dies gibt uns die Möglichkeit einer ausführlicheren und individuelleren Betreuung, wir können uns auch um Themen kümmern die in der Kassenmedizin mangels Finanzierung zu kurz kommen. Weiters profitieren Sie von rascher Terminvergabe und (meistens) kurzen Wartezeiten vor Ort.

 

Dabei sind wir um eine faire und auch leistbare Preisgestaltung bemüht, Gesundheit und Wohlbefinden sollten auch in Zeiten der zunehmenden Verknappung in unserem Gesundheitssystem nicht zum Luxusgut werden. Hauptsächlich orientieren wir uns dabei an den Leistungskatalogen der "kleinen Kassen" (BVAEB, KFA) und am entstehenden Zeit- und Materialaufwand. Die üblicherweise in etwa zu erwartenden Kosten können Sie gerne im Rahmen der Terminvergabe erfragen.

 

Da wir keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen haben ist im Allgemeinen eine Direktverrechnung nicht möglich. Sie können die Rechnung mit Zahlungsbeleg bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil des Rechnungsbetrages rückerstattet.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Höhe der Rückerstattung alleine in der Verantwortung Ihrer Krankenkasse liegt. Sie variiert stark je nach Kasse und ist durch uns weder beeinflussbar noch vorhersagbar.

Leistungen die nicht im Tarifkatalog vorkommen (wie beispielsweise Urodynamik, Stoßwellenbehandlung oder zeitlicher Mehraufwand durch höheren Gesprächsbedarf) werden zumindest von den gesetzlichen Krankenkassen generell nicht übernommen!

 

Privatversicherte Patienten können die Honorarnote nach Bearbeitung durch ihre gesetzliche Krankenkasse auch ihrer Zusatzversicherung vorlegen. Diese wird, je nach vereinbartem Versicherungsschutz, die eventuell verbliebene Differenz zwischen Honorar und dem durch die Krankenkasse rückerstatteten Betrag begleichen.